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Zur Abwassertechnik gehört die komplette Entwässerung des anfallenden Fäkalien-, Schmutz- und Regenwassers von der Grundleitung bis zur Strangentlüftung über Dach. Den Vorschriften entsprechend, müssen die jeweiligen Einbauteile wie Rückstausicherungen, Abscheide- und Hebeanlagen die gültige Normung aufweisen. Bei den Rohrleitungen ist die Materialwahl und Verlegetechnik entscheidend. Besondere Beachtung sollte dem Schall- und evtl. Brandschutz dienen. Neu errichtete private Abwasserleitungen müssen ab sofort durch Sachkundige auf Dichtheit geprüft werden. Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung stellt der Sachkundige eine Bescheinigung aus, die der Grundstückseigentümer aufzubewahren hat. Auf Verlangen der Gemeinde ist diese Bescheinigung vorzulegen. Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens 20 Jahren zu wiederholen. Für bereits bestehende Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung bis spätestens zum 31.12.2015 durchgeführt werden.(Quelle: www.lanuv.nrw.de)
weitere Informationen finden Sie auf www.Abwasser-NRW.de
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