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Instandhaltung der Heizungsanlage

Versicherungsschutz nur durch Wartung

 01.02.2012

Die Heizung eines Hauses ist ein Schwerstarbeiter. Verglichen mit einem Auto ist sie ein Langstreckenfahrzeug. Gemessen an ihren jährlichen Betriebsstunden kommt sie auf eine Laufleistung von rund 135.000 km. Bei einem Auto sieht man eine Wartung nach einer solchen Strecke als selbstverständlich an. Bezogen auf die Heizungsanlage ist das oft anders. Solange es noch warm wird, wird die Notwendigkeit der Anlagenpflege nicht gesehen.

Dabei sind länger unbetreute Heizkessel und Heizthermen nicht ungefährlich. Verschmutzte Wärmetauscher zum Beispiel, können die Abgase am Abziehen hindern oder sogar in Brand geraten. Die Schäden, die dabei an der Anlage und am Haus entstehen, sind – entgegen der langläufigen Meinung – nicht in jedem Fall von der Gebäudeversicherung abgedeckt. Denn kann der Hausbesitzer nicht nachweisen, dass der Schaden trotz regelmäßig ausgeführter Wartungsarbeiten aufgetreten ist, darf die Versicherung die Schadensregulierung ablehnen.

Der Nachweis regelmäßig ausgeführter Wartungsarbeiten sichert somit den Wohngebäude-Versicherungsschutz für den Fall des Falles. Die Heizungswartung ist Sache eines Fachhandwerkers. Unsere Kundendienst-Techniker sind für diese Arbeiten an den verschiedenen Heizkesseltypen besonders geschult. Neben der garantierten Sicherheit sorgen sie für einen zusätzlichen Nutzen: Saubere Anlagen verwerten den Brennstoff effektiver und reduzieren somit die Energiekosten.

 

 

 

 

Sauberes Leitungswasser aus dem heimischen Wasserhahn -

Trinkwasserfilter rechtzeitig reinigen

 01.01.2012


Moderne Trinkwasserleitungen sind unmittelbar hinter dem Wasserzähler mit einem Feinfilter ausgerüstet. Der Filter hat die Aufgabe dafür zu sorgen, dass keine Partikel, wie etwa ein Sandkorn aus dem Wasserwerk oder Bestandteile von Ablagerungen aus den Rohren unter der Straße, in die Leitungen des Hauses gelangen. Solche Fremdstoffe könnten Wasserhähne tropfen lassen oder Thermostatarmaturen an Wanne oder Dusche beschädigen.

Diese Partikel bleiben im Filter hängen. Mit der Zeit sammelt sich hier immer mehr an. Deshalb sind eine regelmäßige Kontrolle der Verschmutzung des Filters und seine rechtzeitige Reinigung erforderlich. Wird diese „vergessen“, können sich im verunreinigten Filter Bakterien einnisten. Wie aufwändig die Reinigung ist, hängt von der Art des Filters ab. Ist ein so genannter rückspülbarer Filter installiert, ist die Reinigung einfach. Hier wird spätestens alle zwei Monate einmal der Rückspülvorgang von Hand ausgelöst. Damit wird die Fließrichtung des Wassers im Filter umgekehrt, die Fremdstoffe vom Filter gelöst und ausgespült.


Ist ein nicht rückspülbarer Filter eingebaut, sollte man alle acht Wochen nachschauen, wie verschmutzt dieser ist. Man kann das Filtergewebe entweder durch eine durchsichtige Filtertasse sehen oder man kann den Wasserdruck vor und nach dem Filter ablesen. Wird eine bestimmte Differenz erreicht, muss der Filtereinsatz erneuert werden. Eine Erneuerung ist – unabhängig vom Grad der Verschmutzung – darüber hinaus alle sechs Monate nötig. Problematisch sind dabei die Demontage der Filtertasse, der sterile Austausch des Filterelements und die anschließende Wiederinbetriebnahme.

 

 

Schäden vermeiden - Jetzt das Haus winterfest machen

 01.12.2011

Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür. Wer bei Herbststürmen, Regen und Schnee gemütlich im Warmen und Trockenen sitzen möchte, sollte dafür sorgen, dass sein Haus gut vorbereitet ist. Dazu gehört es, die Heizung vom Fachmann durchchecken zu lassen, wenn dieses noch nicht im Rahmen eines Wartungsvertrages passiert ist. Auch ein Blick auf den Brennstoffvorrat ist ratsam: Ist noch ausreichend Öl, Flüssiggas oder Holz vorhanden?

Sind in der Abflussleitung im Keller Klappen eingebaut, die verhindern sollen, dass bei starkem Regen Wasser aus dem Kanal in den Keller gedrückt wird, müssen auch diese kontrolliert werden. Eine Reinigung und Funktionsprüfung schützt vor bösen Überraschungen. Nicht vergessen werden dürfen auch Wasserzapfstellen und Rohre in Bereichen, in denen Frost herrschen kann. Das sind zum Beispiel der Zapfhahn am Ausgussbecken auf dem Dachboden oder die Außenzapfstelle im Garten. Das Wasser hierhin muss abgestellt und die Rohre entleert werden.

Dabei muss sichergestellt werden, dass das Rohr tatsächlich leer läuft.

Wir wissen genau, an welchen Stellen ein Haus im Winter empfindlich ist und garantieren für eine effektive Vorsorge – ganz ohne Lücken und schlechten Erfahrungen.

Kälte kann richtig Spaß machen, wenn das Eigenheim vom Fachmann „winterfest“ gemacht wurde und nichts passieren kann

 

 

 

Jetzt das Haus winterfest machen

01.11.2011


Die kalte Jahreszeit steht vor der Tür. Wer bei Herbststürmen, Regen und Schnee gemütlich im Warmen und Trockenen sitzen möchte,

sollte dafür sorgen, dass sein Haus gut vorbereitet ist. Dazu gehört es, die Heizung vom Fachmann durchchecken zu lassen,

wenn dieses noch nicht im Rahmen eines Wartungsvertrages passiert ist.

Auch ein Blick auf den Brennstoffvorrat ist ratsam: Ist noch ausreichend Öl, Flüssiggas oder Holz vorhanden?

Sind in der Abflussleitung im Keller Klappen eingebaut, die verhindern sollen, dass bei starkem Regen

Wasser aus dem Kanal in den Keller gedrückt wird, müssen auch diese kontrolliert werden.

Eine Reinigung und Funktionsprüfung schützt vor bösen Überraschungen.

Nicht vergessen werden dürfen auch Wasserzapfstellen und Rohre in Bereichen,

in denen Frost herrschen kann. Das sind zum Beispiel der Zapfhahn am

Ausgussbecken auf dem Dachboden oder die Außenzapfstelle im Garten.

Das Wasser hierhin muss abgestellt und die Rohre entleert werden.

Dabei muss sichergestellt werden, dass das Rohr tatsächlich leer läuft.

Wir wissen genau, an welchen Stellen ein Haus im Winter empfindlich ist

und garantieren für eine effektive Vorsorge – ganz ohne Lücken und schlechten Erfahrungen.

Kälte kann richtig Spaß machen, wenn das Eigenheim vom Fachmann „winterfest“ gemacht wurde und nichts passieren kann

 

Kanaldichtheitsprüfung 

01.08.2011

Wir prüfen Ihren Hausanschlusskanal nach § 61a Landeswassergesetz NRW

Neu errichtete private Abwasserleitungen müssen ab sofort durch Sachkundige auf Dichtheit geprüft werden.

Über das Ergebnis der Dichtheitsprüfung stellt der Sachkundige eine Bescheinigung aus, die der Grundstückseigentümer aufzubewahren hat.

Auf Verlangen der Gemeinde ist diese Bescheinigung vorzulegen. Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens 20 Jahren zu wiederholen.

Für bereits bestehende Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung bis spätestens zum 31.12.2015 durchgeführt werden.
(Quelle: http://www.lanuv.nrw.de)

Gerne unterbreiten wir Ihnen ein Angebot zur Überprüfung Ihrer Abwasserleitung. Rufen Sie uns an: 0214 - 311 487 00

 

 

BWT AQA Perla

01.07.2011

Red